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Behandlungspflege

Die Behandlungspflege nach SGB V umfasst die Ausführung  ärztlicher Verordnungen bzw. medizinischer Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Behandlung durch unser ausgebildetes Fachpersonal. Wir arbeiten eng mit Hausärzten, Krankenkasse etc. zusammen, um eine optimale Versorgung zu sichern. Beispiele sind:

* Injektionen

* Verbände

* Katheter legen und wechseln

* Physikalische Maßnahmen, z.B. Einreibungen

* Dekubitus-Versorgung

* Augentropfen  verabreichen

* Medikamentenkontrollen und -verabreichung

* Absaugen

* Stoma-Versorgung

* Einläufe

* Enterale Ernährung über PEG Sonde

* Parenterale Ernährung über Port

Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit

Patienten erhalten u.a. Anspruch auf Kurzzeitpflege nach § 37 c SGB V, wenn sie
* aus dem Krankenhaus entlassen werden
* aber noch nicht rehafähig sind
* kein familiäres oder soziales Umfeld zur Versorgung haben
Der Leistungsanspruch des SBG V ist an die Kurzzeitpflege in der Pflegeversicherung (§ 42 SGB XI) angelehnt:
* Beschränkung des Anspruchs auf vier Wochen im Jahr

* Leistungserbringung u.a. durch zugelassene Pflegeeinrichtungen nach dem SGB XI

Körperbezogene Pflegemaßnahmen

Körperbezogene Pflegemaßnahmen sind eine wichtige Tätigkeit unseres Pflegedienstes. Dazu gehören im Sinne des SGB XI pflegerische Hilfen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Prophylaxen:

* Körperpflege (Pflege im Bett, am Waschbecken, Dusche, Vollbad oder Teilbad)
* Hautpflege, Haarpflege
* Aus- und Ankleiden
* Mobilisation, Bett richten
* Mundpflege, Rasur
* Lagerung, Krankenbeobachtung
* Vorbeugende Maßnahmen, z.B. zur Verhinderung von Druckgeschwüren, Gelenkversteifungen und bei Lungenentzündungen
* Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

Wie wir arbeiten

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